Grundsätzliche Vorgehensweise bei Steuerrückstellung und -vorauszahlung:
Steuervorauszahlung und effektive Steuerlast (aus GuV) sind zu saldieren. Der Differenzbetrag (sofern vorhanden) ist entweder eine sonst. Forderung oder eine sonstige Verbindlichkeit. Diese Position wird in die GFR (gewöhnliche Geschäftstätigkeit) eingetragen, denn es ist schließlich eine Rechnungsabgrenzung. Wie geht es dann weiter? Im nächsten Schritt würde ich den Betrag dieser Position mit der aufzulösenden StRst gegenrechnen und die Differenz - d.h. wenn die StRst höher war - als neue StRst dotieren. Was geschieht, wenn sie niedriger war? Wie errechne ich grundsätzlich die neue StRst?
Danke für die Hilfe!
Steuervorauszahlung und effektive Steuerlast (aus GuV) sind zu saldieren. Der Differenzbetrag (sofern vorhanden) ist entweder eine sonst. Forderung oder eine sonstige Verbindlichkeit. Diese Position wird in die GFR (gewöhnliche Geschäftstätigkeit) eingetragen, denn es ist schließlich eine Rechnungsabgrenzung. Wie geht es dann weiter? Im nächsten Schritt würde ich den Betrag dieser Position mit der aufzulösenden StRst gegenrechnen und die Differenz - d.h. wenn die StRst höher war - als neue StRst dotieren. Was geschieht, wenn sie niedriger war? Wie errechne ich grundsätzlich die neue StRst?
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