Ich wiedereinmal eine Frage zur Berechnung der Kapitalbindung.
Um den EVA zu berechnen (Klausur Nov 07) brauche ich mein gebundenes Kapital und in der musterlösung wird dieses für periode 3 folgendermaßen berechnet: 54.000 (SAV)+ 180.000 (Forderungen L&L)- 10.000 (Darlehen)= 224.000
Wieso rechne ich hier das Dralehen mit hinein?
Bei der Klausur vom 26.02.2008 wird die Kapitalbindung wie folgend berechnet:54.000 (SAV)+ 180.000 (Forderungen L&L)= 234.000
Bei diesem Beispiel nehme ich das Darlehen nicht in die Kapitalbindung dazu. Bin verwirrt....
bitte um Hilfe. Danke
Um den EVA zu berechnen (Klausur Nov 07) brauche ich mein gebundenes Kapital und in der musterlösung wird dieses für periode 3 folgendermaßen berechnet: 54.000 (SAV)+ 180.000 (Forderungen L&L)- 10.000 (Darlehen)= 224.000
Wieso rechne ich hier das Dralehen mit hinein?
Bei der Klausur vom 26.02.2008 wird die Kapitalbindung wie folgend berechnet:54.000 (SAV)+ 180.000 (Forderungen L&L)= 234.000
Bei diesem Beispiel nehme ich das Darlehen nicht in die Kapitalbindung dazu. Bin verwirrt....
bitte um Hilfe. Danke