Hallo Daniel,
du siehst in der Originallösung, daß du richtig gerechnet hast :-) - die immer gültige Regel,daß der Eigenverbrauch abzuziehen ist gilt natürlich auch weiterhin. Die Frage, warum man gerade hier durch 68 dividiert liegt in der Angabe.
Da eine wechselseitige Leistungsbeziehung vorliegt,darf man das Blockverfahren an sich nicht anwenden (sondern das Simultanverfahren). Die Angabe verlangt jetzt aber mit dem Blockverfahren zu rechnen!
Um es jetzt zu schaffen, mit dem Blockverfahren die gesamten Kosten umzulegen, ist es notwendig durch 68 zu dividieren.
Mach einfach die Gegenprobe:
Errechne dir die VS/ZS mit 72 (Werksküche)ergibt 73 €/B und für die allg. Kostenstelle mit 70 ergibt 70 €/B. Wenn du nun nach Beschäftigten umlegts, kommst du drauf,daß die Werksküche nur 272 € (statt 292 €) umlegt + die allgemeine Kostenstelle nur 476 (statt 490)-
Die Begründung liegt am Beispiel der Werksküche darin, daß die Lieferung der Werksküche an die Allgemeine Kostenstelle (5)nicht berücksichtigt wird und somit in der Werksküche verbleibt.
Probe: 4€/B x 5 = 20 (=Umlage auf die Allgemeine Kostenstelle) = Differenz 292 - 272
Hoffe das ist nachvollziehbar :-) - sonst sprich mich einfach morgen nochmal drauf an
lg
Robert
daniel84 schrieb:so leid es mir tut aber ich komme trotz deiner tipps nicht auf die lösungszahlen, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann teile ich die 292 aus der werksküche als auch die 490 von der allg stelle auf jeweils 68 personen, auf also z.b. bei Mat. 1. werksküche;
1.Werksküce 292/68*10=42,9
2.allg. ksotenstelle:490/68*10=70,1
in summe mach das 115, der robert hat aber in der mail mit den lösungen 144 angegeben
noch eine weitere frage: warum dividierich durch 68, ich muss doch nur jeweils den eigenen verbrauch rausrechnen, also bei WK: 75-2=73, und allg.KST: 75-5=70